Sie sind hier: » Home » EIU » Nutzungsbestimmungen (SNB und NBS)

Für Schienennetz und Serviceinrichtungen

Nutzungsbestimmungen SNB und NBS

Nachfolgend finden Sie die Schienennetz-Benutzungsbedingungen (SNB-AT und -BT) und die Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS-AT und -BT) des Zweckverbands Hermann-Hesse-Bahn als Eisenbahninfrastruktur-Unternehmen. 

 

Trassenanfragen stellen Sie bitte ausschließlich per E-Mail an hermann-hesse-bahn@kreis-calw.de.

 

NEU: Stellungnahmeverfahren Trassenentg. Netzfahrplan 2027

Das EIU Zweckverband Hermann-Hesse-Bahn veröffentlicht hiermit den neuen Entwurf der Trassenentgelte für die Netzfahrplanperiode 2027 (wirksam ab 13. Dezember 2026) als Anlage 1 der Schienennetz-Benutzungsbedingungen (SNB-BT). 


Netzzugangsberechtigte haben nach §19 Abs. 2 ERegG die Möglichkeit, ab sofort für die Dauer eines Monats (also bis zum 06. Nov. 2026) zu den beabsichtigten Änderungen Stellung zu nehmen. Ihre Stellungsnahmen sind per E-Mail an hermann-hesse-bahn [at] kreis-calw.de zu richten.


Gemäß §77 ERegG ist vorgesehen, dass Ihre Stellungnahme Gegenstand des Verfahren in der Beschlusskammer werden. Sollten Ihre Stellungnahmen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse gemäß §4 ERegG enthalten, die nicht öffentlich gemacht werden sollen, bitten wir Sie, dies uns mit Ihrer Stellungnahme mitzuteilen und eine weitere Fassung mit den unkenntlich gemachten Passagen zuzusenden.  

 

Stellungnahmeverfahren Trassenentgelte Netzfahrplan 2028

Das EIU Zweckverband Hermann-Hesse-Bahn veröffentlicht hiermit den Entwurf der Trassenentgelte für die Netzfahrplanperiode 2028 (wirksam ab 12. Dezember 2027) als Anlage 1 der Schienennetz-Benutzungsbedingungen (SNB-BT). 


Netzzugangsberechtigte haben nach §19 Abs. 2 ERegG die Möglichkeit, ab sofort für die Dauer eines Monats (also bis zum 12. Okt. 2026) zu den beabsichtigten Änderungen Stellung zu nehmen. Ihre Stellungsnahmen sind per E-Mail an hermann-hesse-bahn [at] kreis-calw.de zu richten.


Gemäß §77 ERegG ist vorgesehen, dass Ihre Stellungnahme Gegenstand des Verfahren in der Beschlusskammer werden. Sollten Ihre Stellungnahmen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse gemäß §4 ERegG enthalten, die nicht öffentlich gemacht werden sollen, bitten wir Sie, dies uns mit Ihrer Stellungnahme mitzuteilen und eine weitere Fassung mit den unkenntlich gemachten Passagen zuzusenden.  

 

Stellungnahmeverfahren Entgelte Serviceeinrichtungen 2028

Das EIU Zweckverband Hermann-Hesse-Bahn veröffentlicht hiermit den Entwurf der Entgelte für die Serviceeinrichungen (wirksam ab 01. Jan. 2028) als Anlage der Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS-BT). 


Netzzugangsberechtigte haben nach §19 Abs. 2 ERegG die Möglichkeit, ab sofort für die Dauer eines Monats (also bis zum 15. Nov. 2026) zu den beabsichtigten Änderungen Stellung zu nehmen. Ihre Stellungsnahmen sind per E-Mail an hermann-hesse-bahn [at] kreis-calw.de zu richten.


Gemäß §77 ERegG ist vorgesehen, dass Ihre Stellungnahme Gegenstand des Verfahren in der Beschlusskammer werden. Sollten Ihre Stellungnahmen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse gemäß §4 ERegG enthalten, die nicht öffentlich gemacht werden sollen, bitten wir Sie, dies uns mit Ihrer Stellungnahme mitzuteilen und eine weitere Fassung mit den unkenntlich gemachten Passagen zuzusenden.  

Seite drucken