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10.01.2017

Hermann-Hesse-Bahn: Landkreis nimmt Baumfällarbeiten wieder auf

Der Landkreis Calw kann an bestimmten Streckenabschnitten der  geplanten Hermann-Hesse-Bahn Baumfällarbeiten durchführen. Dies hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe am 22. Dezember 2016 entschieden. Der Beschluss des Gerichts schließt lediglich ausgewiesene Teilbereiche von weiteren Arbeiten des Landkreises aus. In allen anderen Bereichen darf die Bahntrasse wieder freigelegt und zugänglich gemacht werden. Dies ist unter anderem auf dem Streckenabschnitt zwischen Bahnkilometer 37,6 und 39,7 mit kleineren Unterbrechungen auf Gemarkung der Gemeinde Althengstett der Fall. 

 

Ab 11. Januar 2017 sollen daher die Arbeiten in diesem Bereich fortgesetzt werden. Kleine Teilbereiche in diesem Streckenabschnitt, in denen nicht gefällt werden darf, werden von der ökologischen Baubegleitung des Landratsamts Calw vorher markiert und besonders überwacht. „Wir werden die Arbeiten in den Streckenabschnitten, die vom Gericht nicht ausgeschlossen wurden, zeitnah wieder aufnehmen“, so Projektleiter Michael Stierle zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Die Wiederaufnahme der Fäll- und Rodungsarbeiten ergebe sich aus dem engen Zeitfenster, das solche Maßnahmen nur in der vegetationsfreien Periode zwischen Oktober 2016 und Februar 2017 erlaubt.  „Gerade im Bereich Althengstett stehen jetzt Arbeiten zur Grenzfeststellung an, da ist es notwendig, das Bahngrundstück hindernisfrei begehen zu können“, erläutert der Projektleiter weiter. 

 

Untersagt sind laut dem Gerichtsbeschluss Baumfällarbeiten unter anderem im Bereich Calw-Heumaden, dem tiefen Geländeeinschnitt „Im Hau“ zwischen Althengstett und Calw-Heumaden sowie auf beiden Seiten des Tunnels Forst zwischen Ostelsheim und Althengstett.

 

Hintergrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe war ein Eilantrag des Naturschutzbunds Deutschland Landesverband Baden-Württemberg, der einen kompletten Stopp der Fäll- und Rodungsarbeiten entlang der gesamten Bahnstrecke auf den Gebieten der Stadt Calw und der Gemeinden Althengstett und Ostelsheim beantragt hatte. Das Gericht hat diesen Antrag in Teilen zurückgewiesen und exakt die Bereiche benannt, in denen der Landkreis aktuell keine Maßnahmen durchführen darf.

 
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